05.03.05.15 (Baden-Württemberg) Instand halten von Betriebsmittelsystemen (Systemmechaniker/-in)
- Laufende Nr
- 224
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.03
- SYS_3
- 05.03.05
- SYS_4
- 05.03.05.15
- ORGEINHEIT
- Fertigungsnahe Dienstleistungen
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Instandhaltung Mechanik
- ERAAA
- Instand halten von Betriebsmittelsystemen (Systemmechaniker/-in)
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 12
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Durchführen von Reparatur- und Montagearbeiten
Analysieren von Fehlern und Störungen an Betriebsmittelsystemen mit mechanischen, hydraulischen, pneumatischen Komponenten (z. B. Anlagen, Einrichtungen, Transferstraßen), ggf. unter Anwendung von Diagnosesystemen. Art und Umfang der Störungs- und Schadensbehebung innerhalb bestimmter Grenzen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten festlegen und durchführen. In wichtigen Fällen den Vorgesetzten informieren und Vorschläge zur Schadensbehebung machen. Die instandgesetzten Anlagen auf sachgerechte
Ausführung nachprüfen und in Betrieb nehmen. Maschinensteuerungen anpassen, Bearbeitungsprogramme korrigieren, Testläufe durchführen und entsprechende Dokumentation erstellen.
Bediener einweisen. Umfangreiche und schwierige Reparaturen, Erweiterungen und Umbauten durchführen bzw. unterstützen. Anfertigen von Ersatzteilen, Zusatz- und Hilfseinrichtungen nach Zeichnung, Skizze, Muster oder Anweisung. Schwachstellen analysieren und beseitigen bzw. Vorschläge zur Schwachstellenbeseitigung erarbeiten und z.B. für Neubeschaffungen/-konstruktionen einbringen. Bei der Demontage und Montage elektrischer Baugruppen mitarbeiten.
Durchführen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
Durchführen schwieriger und hochwertiger Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Betriebsmittelsystemen nach vorliegenden Wartungsplänen. Ggf. Wartungsstandards nach Rücksprache anpassen. Optimierung der Betriebsmittelsysteme unter Berücksichtigung der geforderten Fertigungsqualität und der Betriebsmittelverfügbarkeit.
Erstellen von Neuanfertigungen
Neuanlagen und Erweiterungen nach vorgegebenen Plänen erstellen.
Führen von Mitarbeitern
Anleiten und Unterweisen von Mitarbeitern - ggf. auch von Mitarbeitern anderer Stellen - mit geringerer Erfahrung bzw. Qualifikation. Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation einsetzen. Arbeitsausführung überwachen. Arbeitsergebnis prüfen. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Die Mitarbeiter bei der Verbesserung ihrer Arbeitsprozesse unterstützen.
BBG
| Stufe | Punkte | |
|---|---|---|
| Wissen und Können A Anlernen | - | - |
| B Ausbildung Die Durchführung von Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an Betriebsmittelsystemen erfordert eine 3 1/2-jährige Berufsausbildung als Industriemechaniker/-in. | B2 | 13 |
| E Erfahrung Die Kenntnisse von Aufbau und Funktion der Betriebsmittelsysteme, das Analysieren der Störungen, das Festlegen von Art und Umfang der Schadensbehebung, das Durchführen umfangreicher, schwieriger Reparaturen und Umbauten sowie schwieriger, hochwertiger Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten erfordern eine Erfahrungszeit von mehr als 5 Jahren. | E5 | 10 |
| D Denken Bei der Fehler- und Störungsursachenanalyse, der Festlegung von Art und Umfang der Störungsbeseitigung sowie der Durchführung von Reparaturen, Umbauten, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Betriebsmittelsystemen sind bekannte Lösungsmuster zu kombinieren. | D4 | 8 |
| H Handlungsspielraum / Verantwortung Die Festlegung von Art und Umfang der Störungsbeseitigung, die selbstständige Ausführung von Reparaturen und die Inbetriebnahme von Betriebsmittelsystemen erfordern Handlungsspielraum innerhalb der Arbeitsaufgabe. | H4 | 7 |
| K Kommunikation Zur termin- und sachgerechten Instandhaltung/-setzung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten sind mit Vorgesetzten, Produktion und anderen Fachbereichen Abstimmungen bei häufig unterschiedlichen Voraussetzungen erforderlich.. | K3 | 5 |
| F Mitarbeiterführung Das Führen der Mitarbeiter erfordert das Erteilen von Anweisungen unter konstanten, überschaubaren Rahmenbedingungen und Zielen. | F1 Summe Punkte | 2 45 |